Frankreich

Frankreich Visa- und Einwanderungsleitfaden — Antragsverfahren

Visumarten, Antragsschritte, Dokumente, Kosten, Bearbeitungszeiten und dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich.

Frankreich 2026-07-27

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Visumarten und die richtige Auswahl

Wählen Sie ein französisches Visum, indem Sie Ihre geplante Tätigkeit, Aufenthaltsdauer und den Weg zum Aufenthaltsrecht abgleichen.

Die erste Entscheidung ist, ob Ihr Vorhaben einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 days oder einen Langaufenthalt von mehr als 90 days betrifft. France-Visas ordnet Anträge nach dem Zweck der Reise, darunter Tourismus oder private Besuche, Studium, berufliche Tätigkeit und familienbezogene Reisen. Ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt ist für vorübergehende Reisen bestimmt und begründet für sich genommen keinen Weg zum Leben oder Arbeiten in Frankreich. Für ein Vorhaben mit Universitätsstudium, Beschäftigung, Familiennachzug oder einer anderen Tätigkeit von mehr als 90 days sollten Sie das Prüfwerkzeug von France-Visas verwenden, um den passenden Weg für einen Langaufenthalt und die für Ihre Staatsangehörigkeit und persönliche Situation erforderlichen Dokumente zu bestimmen. Das offizielle Verfahren beginnt mit der Prüfung, ob ein Visum erforderlich ist, dem Ausfüllen eines Online-Antrags, der Vereinbarung eines Termins, der Einreichung der vollständigen Unterlagen und der Verfolgung des Antrags bis zur Rückgabe des Reisepasses (Antragsportal von France-Visas).

Kurz- und Langaufenthalte

Für außereuropäische Staatsangehörige hängen die Einreisevoraussetzungen auch davon ab, ob Sie bereits einen von einem Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzen. Ohne einen solchen Titel umfassen die Grenzanforderungen einen Reisepass, der vor weniger als 10 years ausgestellt wurde und mindestens 3 months über das geplante Abreisedatum hinaus gültig ist, gegebenenfalls ein Visum, einen Nachweis über Zweck und Bedingungen des Aufenthalts, eine Kranken- und Krankenhausversicherung mit einer Mindestdeckung von €30,000, ausreichende Mittel sowie das Fehlen einer Ausschreibung zur Nichteinreise im Schengener Informationssystem. Der tägliche Richtbetrag für einen Kurzaufenthalt in Frankreich beträgt €32.50 bei Vorlage einer Unterkunftsbescheinigung, €65 bei Nachweis einer Hotelreservierung oder €120 ohne Nachweis einer Hotelreservierung. Ein Schengen-Aufenthaltstitel oder ein von einem Schengen-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum mit einer Gültigkeit von 1 year oder länger kann die Einreise und die Durchreise durch andere Schengen-Staaten ermöglichen, um den Staat zu erreichen, der den Titel ausgestellt hat (Regeln für Einreise und Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum).

Wichtige Visa- und Aufenthaltsoptionen aus den bereitgestellten offiziellen Quellen

VorhabenWahrscheinlicher WegWichtiger Punkt
Tourismus oder privater BesuchVisum für einen Kurzaufenthalt, sofern erforderlichUnter der von France-Visas beschriebenen Tourismus-Kategorie ist keine berufliche Tätigkeit erlaubt.
HochschulbildungLangzeit-Studentenvisum VLS-TSDas VLS-TS ist von 4 months bis 1 year gültig; erforderlich sind Mittel von mindestens €615 pro Monat.
BeschäftigungArbeitnehmer, befristet Beschäftigter oder ein anderer beruflicher WegFür einen Aufenthaltsantrag als Arbeitnehmer oder befristet Beschäftigter ist eine gültige, der aktuellen Beschäftigung entsprechende Arbeitserlaubnis erforderlich.
ForschungPasseport Talent – ChercheurErforderlich sind ein Abschluss mindestens auf dem Niveau eines Masterabschlusses und eine Aufnahmevereinbarung mit einer zugelassenen Forschungs- oder Hochschuleinrichtung.
FamiliennachzugFamilienzusammenführung oder ein anderer familienbezogener WegDas Verfahren hängt vom Aufenthaltsstatus, der Aufenthaltsdauer, den Mitteln, der Unterkunft und dem Familienverhältnis der Bezugsperson ab.
Working HolidayStaatsangehörigkeitsspezifischer Working-Holiday-WegVerwenden Sie den Prüfer von France-Visas für Staatsangehörigkeit und Situation, da die bereitgestellten Quellen keine einheitliche Einreisevoraussetzung festlegen.

Wege für Studium und Forschung

Wer ein Hochschulstudium oder eine höhere Berufsausbildung aufnehmen möchte, benötigt normalerweise ein Langzeitvisum, das einem mit „étudiant“ gekennzeichneten Aufenthaltstitel entspricht, sofern keine besondere Ausnahme gilt. Die studierende Person muss an einer öffentlichen oder privaten Hochschule, einer Einrichtung der Erstausbildung oder einer Organisation für höhere Berufsausbildung eingeschrieben oder vorläufig zugelassen sein und muss im Allgemeinen Mittel von mindestens €615 pro Monat nachweisen. Das anfängliche Studenten-VLS-TS ist von 4 months bis 1 year gültig. Nach der Ankunft muss es innerhalb von 3 months online validiert werden; außerdem ist eine Steuer von €50 zu zahlen. Nach 1 year kann die studierende Person eine vorübergehende Studentenkarte mit einer Gültigkeit von 1 year oder eine mehrjährige Studentenkarte beantragen, deren Dauer den verbleibenden Studienjahren entspricht. Ein Verlängerungsantrag muss frühestens 4 months und spätestens 2 months vor Ablauf des aktuellen Dokuments online eingereicht werden. Für einen Studentenaufenthaltstitel fallen normalerweise eine Steuer und Stempelgebühr von €75 an; ein verspäteter Antrag kann zusätzlich eine Regularisierungsgebühr von €180 auslösen, außer in Fällen höherer Gewalt oder bei Vorlage eines gültigen Visums (Regeln für den Aufenthalt ausländischer Studierender).

  • Wählen Sie den Studentenweg, wenn der Hauptzweck die Einschreibung an einer Hochschule oder in einer höheren Berufsausbildung ist.
  • Planen Sie den Nachweis von mindestens €615 pro Monat, die Validierungssteuer von €50 für das VLS-TS sowie die Steuer und Stempelgebühr von €75 für eine Studenten-Aufenthaltskarte ein.
  • Planen Sie die Verlängerung zwischen 4 months und 2 months vor Ablauf und bewahren Sie die Einschreibung, Leistungsnachweise, Erfolgsnachweise und Nachweise über finanzielle Mittel auf.
  • Eine außereuropäische studierende Person darf bis zu 964 hours pro year arbeiten, was 60% einer Vollzeitbeschäftigung entspricht; für algerische Studierende gilt im betreffenden Berufszweig eine Grenze von 50%.
  • Wählen Sie den Forschungsweg nur, wenn Sie eine Qualifikation mindestens auf dem Niveau eines Masterabschlusses und eine geeignete Aufnahmevereinbarung vorlegen können.

Arbeits- und Familienwege

Bei einer Beschäftigung müssen Sie zwischen einem Arbeitnehmervertrag, einem befristeten Vertrag, einem Vorhaben als Unternehmer oder in einem freien Beruf, einem unternehmensinternen Transfer sowie einem Talent- oder Forschungsprofil unterscheiden. Nach den bereitgestellten Informationen der Präfektur ist eine gültige Arbeitserlaubnis, die dem aktuellen Arbeitgeber und der Art des Vertrags der beschäftigten Person entspricht, für einen Aufenthaltsantrag als Arbeitnehmer oder befristet Beschäftigter zwingend erforderlich. Wenn Arbeitgeber und Vertrag unverändert geblieben sind, kann die bei der Einstellung ausgestellte Erlaubnis weiterhin ausreichen; bei einem befristeten Vertrag ist für jeden neuen Vertrag, einschließlich einer Verlängerung, eine neue Erlaubnis erforderlich. Eine forschende Person, die eine Passeport-Talent-Karte für Forschende beantragt, muss ein Diplom auf mindestens Master-Niveau und eine von der zuständigen Präfektur genehmigte Aufnahmevereinbarung vorlegen. Der Familienweg sollte gesondert betrachtet werden: Eine Person, die sich seit mindestens 18 months rechtmäßig in Frankreich aufhält, kann im Regelfall eine Familienzusammenführung für eine mindestens 18 Jahre alte Ehe- oder Lebenspartnerperson und minderjährige Kinder beantragen, vorbehaltlich der Voraussetzungen zu Aufenthalt, Einkommen, Unterkunft und öffentlicher Ordnung (Leitfaden zur Verlängerung beruflicher Einwanderungsaufenthalte, Regeln zur Familienzusammenführung).

Die Familienzusammenführung ist kein allgemeines Visum für alle Verwandten. Im Regelfall betrifft das Verfahren gemeinsam die rechtmäßig verheiratete Ehe- oder erwachsene Partnerperson und minderjährige Kinder unter 18, während Vorfahren nicht unter das Verfahren der Familienzusammenführung fallen und stattdessen bei ausreichenden Mitteln einen Besuchsstatus prüfen können. Die Bezugsperson muss im Allgemeinen eine befristete Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von mindestens 1 year, eine mehrjährige Karte, eine 10-jährige Aufenthaltskarte, eine langfristige EU-Aufenthaltskarte oder eine geeignete Verlängerungsbescheinigung besitzen und sich seit mindestens 18 months in Frankreich aufhalten. Sie muss stabile und ausreichende Mittel sowie eine geeignete Unterkunft nachweisen. Für 2 oder 3 Personen beträgt der in den bereitgestellten Quellen genannte Betrag ein durchschnittliches monatliches Bruttomindestwachstumsentgelt von €1,867.02 in den 12 months vor der Antragstellung; für 4 oder 5 Personen €2,053.72 und für 6 oder mehr Personen €2,240.42. Da sich Familien- und Berufsregeln je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdokument unterscheiden können, sollten Sie vor der Zusammenstellung der Unterlagen den offiziellen Simulator und die Prüfung von France-Visas verwenden (Service Public Familienzusammenführung).

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Antragsverfahren Schritt für Schritt

Befolgen Sie die offizielle Reihenfolge von der Visa-Prüfung und Einreichung bis zur Validierung nach der Ankunft und zur Verlängerung.

Das französische Visumantragsverfahren umfasst fünf offizielle Schritte: Prüfen Sie Ihre Situation, füllen Sie den Online-Antrag aus, vereinbaren Sie einen Termin, reichen Sie die vollständigen Unterlagen ein und verfolgen Sie den Antrag bis zur Rückgabe des Reisepasses. Beginnen Sie mit dem Assistenten von France-Visas, statt eine allgemeine Checkliste herunterzuladen, da erforderliche Dokumente, Einreichungsort, Gebühren, akzeptierte Zahlungsmethoden und Terminvereinbarungen von der Staatsangehörigkeit, dem Reiseziel und dem Reisegrund abhängen können. Der Online-Antrag erzeugt das CERFA-Formular und die Quittung, die zum Termin mitgebracht werden müssen. France-Visas empfiehlt außerdem, Termin- und Bearbeitungszeit im Verhältnis zum geplanten Reise- oder Studienbeginn einzuplanen. Studierende können aufgefordert werden, während des Online-Antrags Nachweise einzuscannen, wodurch die Einreichung vor Ort erleichtert werden kann. Antragstellende sollten das offizielle Portal außerdem sorgfältig verwenden, da France-Visas vor betrügerischen Websites und Unternehmen warnt, die Visa-Hilfe anbieten (Fünf-Schritte-Verfahren von France-Visas).

Vor der Einreichung

Legen Sie vor dem Ausfüllen des Formulars den tatsächlichen Aufenthaltszweck und die voraussichtliche Dauer fest. Wer ohne berufliche Tätigkeit zu touristischen Zwecken einreist, sollte einen Kurzaufenthaltsweg prüfen; Studierende sollten eine Einschreibungs- oder Vorzulassungsbescheinigung beschaffen und einen Nachweis über finanzielle Mittel vorbereiten; Arbeitnehmer sollten die Arbeitserlaubnis mit dem künftigen Arbeitgeber abstimmen; Forschende sollten die Aufnahmevereinbarung beschaffen; und Personen im Familienverfahren sollten klären, ob es sich um Familienzusammenführung, die Familie einer französischen Staatsangehörigen oder die Familie einer geschützten Person handelt. Prüfen Sie, wo der Antrag eingereicht werden muss: France-Visas nennt das zuständige Konsulat im Wohnsitzland oder in einigen Ländern einen externen Dienstleister. Bereiten Sie Reisepass, Nachweise und Übersetzungen vor der Terminbuchung vor. Für Dokumente in einer Fremdsprache verlangen die Checklisten der Präfekturen eine französische Übersetzung durch eine von einem Berufungsgericht zugelassene Übersetzerin oder einen zugelassenen Übersetzer. Übersetzte und beglaubigte Unterlagen sollten mit der Schreibweise im Reisepass und den Angaben im Online-Antrag übereinstimmen (Hinweise zur Antragstellung bei France-Visas, Checkliste für die Verlängerung von Arbeitnehmeraufenthalten).

  1. Verwenden Sie den Assistenten von France-Visas, um zu prüfen, ob ein Visum erforderlich ist, und die richtige Zweckkategorie zu bestimmen.
  2. Füllen Sie den Online-Antrag sorgfältig aus und bewahren Sie das endgültige CERFA-Formular, die Quittung und das Aktenzeichen auf.
  3. Buchen Sie den Termin bei der zuständigen konsularischen Stelle oder dem externen Dienstleister und berücksichtigen Sie die Verfügbarkeit von Terminen und die Bearbeitungszeit.
  4. Drucken Sie das endgültige CERFA-Formular und die Quittung aus und bringen Sie beide zusammen mit den vollständigen Nachweisen zum Termin mit.
  5. Legen Sie Originale und Kopien in der verlangten Reihenfolge vor und seien Sie auf Identitätsprüfungen, die Erfassung biometrischer Daten oder zusätzliche Dokumente vorbereitet.
  6. Verfolgen Sie den Antrag über den offiziellen Kanal und bewahren Sie die Hinweise zur Rückgabe des Reisepasses auf.
  7. Validieren Sie das VLS-TS nach der Ankunft innerhalb von 3 months online, wenn es sich um ein Langzeitvisum handelt, das einem Aufenthaltstitel entspricht.
  8. Wenn im Visum steht, dass ein Aufenthaltstitel beantragt werden muss, stellen Sie den Antrag innerhalb der geltenden Frist bei der Präfektur oder über den vorgesehenen Onlinedienst.

Der Termin und die Entscheidung

Reichen Sie beim Termin das endgültige gedruckte CERFA-Formular, die Quittung, den Reisepass und die vollständigen Nachweise ein. France-Visas weist ausdrücklich darauf hin, dass Antragstellende die Quittung und die endgültige Papierversion des CERFA-Formulars mitbringen müssen. Eine vollständige Akte sollte so geordnet sein, dass die zuständige Person jedes Dokument dem Antrag zuordnen kann: Nachweise zu Identität und Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck, Unterkunft, finanziellen Mitteln, Versicherung, Personenstand sowie alle mit der Tätigkeit verbundenen Genehmigungen oder Aufenthaltstitel. Bei Arbeitnehmerfällen ist die Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers zentral; bei Forschenden sind Diplom und Aufnahmevereinbarung entscheidend; bei Studierenden sind Einschreibung und finanzielle Nachweise zentral; bei Familienzusammenführung sind Aufenthaltstitel, Personenstandsurkunden, Mittel und Unterkunftsnachweise der Bezugsperson entscheidend. Die Verwaltung kann zusätzliche Nachweise anfordern. Überwachen Sie daher das offizielle Konto oder den Kontaktkanal und antworten Sie innerhalb der angegebenen Frist. Kaufen Sie keine nicht erstattungsfähigen Reiseleistungen in der Annahme, dass ein Visum ausgestellt wird. Die bereitgestellten Informationen von France-Visas raten außerdem zur Vorsicht bei betrügerischen Hilfsdiensten und verweisen auf offizielle Informationen zu Terminen, Gebühren und akzeptierten Zahlungsmethoden (Informationen zur Einreichung bei France-Visas).

Fristen nach der Ankunft und weitere Termine

SituationMaßnahmeFrist oder Zeitpunkt
Inhaberin oder Inhaber eines VLS-TSVisum online validieren und die geltende Steuer zahlenInnerhalb von 3 months nach der Ankunft
Studierende Person, die ein VLS-TS oder eine Studentenkarte verlängertOnline den Studentenaufenthaltstitel beantragenFrühestens 4 months und spätestens 2 months vor Ablauf
Visum mit dem Hinweis, dass ein Aufenthaltstitel beantragt werden mussBei der Präfektur oder der zuständigen Stelle einen Antrag stellenInnerhalb von 2 months nach der Ankunft gemäß den bereitgestellten Informationen der Präfektur
Begünstigte Person einer FamilienzusammenführungNach Genehmigung der Akte der Bezugsperson ein Langzeitvisum beantragenInnerhalb von 3 months nach Ausstellung des Visums nach Frankreich einreisen
Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts außerhalb eines ANEF-VerfahrensDie Verlängerung über das von der Präfektur angegebene Online- oder Terminsystem einreichenVorzugsweise zwischen 4 months und 2 months vor Ablauf

Ankunft und Validierung

Ein VLS-TS funktioniert erst nach seiner Validierung als Aufenthaltsdokument. Für die Online-Validierung werden Angaben aus dem Visum, der Reisepass einschließlich Einreisedatum, die französische Adresse und eine Zahlungsmethode für die geltende Steuermarke benötigt. Die Informationen für Studierende besagen, dass die Validierung innerhalb von 3 months nach der Ankunft erfolgen muss und die Studentensteuer €50 beträgt. Die Informationen der französischen Polizeipräfektur warnen ebenfalls davor, dass eine fehlende Validierung innerhalb der Frist den regulären Aufenthaltsstatus beenden und die erneute Überquerung der Schengengrenze beeinträchtigen kann. Je nach Aufenthaltszweck kann die antragstellende Person außerdem zu einer medizinischen Untersuchung eingeladen oder aufgefordert werden, über OFII den Vertrag über die republikanische Integration zu unterzeichnen. Seit 17 July 2024 muss eine ausländische Person, die ein Aufenthaltsdokument erhalten möchte, einen Vertrag unterzeichnen, in dem sie sich zur Achtung der Grundsätze der Republik verpflichtet, darunter persönliche Freiheit, Meinungs- und Gewissensfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter, Menschenwürde ohne Diskriminierung, Laizität sowie Währung und Symbole der Republik (VLS-TS-Validierungsdienst, Aufenthaltsverfahren für außereuropäische Staatsangehörige, Informationen zum Immigration Act).

Wenn in Ihrem Visum steht, dass ein Aufenthaltstitel beantragt werden muss, wird der Erstantrag von der Präfektur oder der zuständigen örtlichen Stelle bearbeitet und nicht über die VLS-TS-Validierung. Die bereitgestellten Informationen der Präfektur für Paris besagen, dass ein Langzeitvisum die Einreise für einen Aufenthalt von mehr als 3 months ermöglicht und dass innerhalb von 2 months nach der Einreise eine Aufenthaltskarte beantragt werden muss. Der in den Quellen enthaltene ältere offizielle Leitfaden für die Ankunft beschreibt dieselbe Unterscheidung: Ein VLS-TS wird über OFII oder den Onlinedienst validiert, während bei einem anderen Langzeitvisum ein Antrag bei der Präfektur des Wohnsitzdepartements gestellt werden muss. Der genaue Weg hängt vom Visumaufkleber und der Kategorie der antragstellenden Person ab. Lesen Sie daher den auf dem Visum aufgedruckten Wortlaut und befolgen Sie die Anweisungen der örtlichen Präfektur oder von ANEF. Bewahren Sie die Bestätigung, den Beleg für die Steuermarke, das Aktenzeichen und jede Nachricht der Verwaltung auf, da diese Dokumente möglicherweise nachweisen müssen, dass das Verfahren rechtzeitig eingeleitet wurde (Aufenthaltsverfahren der französischen Polizeipräfektur, Leitfaden „Leben in Frankreich“ zur Ankunft).

Checkliste der erforderlichen Dokumente

Bereiten Sie Nachweise zu Identität, Status, Zweck, Unterkunft, finanziellen Mitteln und Integration im Voraus vor.

Die genaue Checkliste wird durch die Visa- und Aufenthaltskategorie bestimmt, aber die bereitgestellten offiziellen Dokumente zeigen eine einheitliche Grundstruktur. Beginnen Sie mit einem gültigen Reisepass und Kopien der Seiten zu Identität, Visum, Einreisestempel und relevanter Gültigkeit. Fügen Sie Personenstandsnachweise hinzu, etwa eine Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben, eine vollständige Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, Scheidungs- oder Sterbeurkunden sowie Geburtsurkunden der Kinder, wenn dies aufgrund der Familiensituation erforderlich ist. Ergänzen Sie einen Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich, der normalerweise innerhalb des vom jeweiligen Dienst angegebenen Zeitraums ausgestellt sein muss: Checklisten für die Verlängerung von Arbeitnehmeraufenthalten verlangen häufig einen Adressnachweis, der weniger als 6 months alt ist, während die Checkliste für Forschende einen Adressnachweis von weniger als 3 months verlangt. Fremdsprachige Dokumente müssen von einer zugelassenen Übersetzerin oder einem zugelassenen Übersetzer in die französische Sprache übersetzt werden. Einige Dokumente müssen möglicherweise zusätzlich beglaubigt oder legalisiert werden, damit französische Verwaltungsstellen sie anerkennen können. Prüfen Sie stets das konkrete Ergebnis von France-Visas und die Liste der örtlichen Präfektur, da eine Checkliste eines Departements möglicherweise nicht für ein anderes Departement gilt (Dokumentenliste für die Verlängerung von Arbeitnehmeraufenthalten, Dokumentenliste für Forschende).

Identität und Personenstand

Für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts verlangen die bereitgestellten Listen der Präfekturen ein ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Formular für den Aufenthaltstitel; einen Reisepass mit Angaben zu Identität, Visa sowie Ein- und Ausreisestempeln; das aktuelle VLS-TS mit OFII-Aufkleber oder Vorder- und Rückseite der Aufenthaltskarte; eine Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben oder eine vollständige Geburtsurkunde; Dokumente zu jeder Änderung des Familienstands; einen aktuellen Adressnachweis; gegebenenfalls einen Nachweis über den Vertrag über die republikanische Integration; sowie 3 aktuelle Passfotos mit den Maßen 3.5 cm mal 4.5 cm nach ISO/IEC 19794-5:2005. Eine weitere Checkliste der Präfektur verlangt, dass Antragstellende Originale und Fotokopien mitbringen, während die Checkliste von Creuse gut lesbare A4-Kopien ohne Heftklammern in der Reihenfolge der Liste hervorhebt. Diese praktischen Details sind wichtig, da sich ein Verfahren verzögern kann, wenn Kopien unleserlich sind, Dokumente in der falschen Reihenfolge vorliegen oder eine Übersetzung fehlt. Wenn Sie bei einer Privatperson wohnen, bereiten Sie die unterschriebene Unterkunftsbescheinigung, einen aktuellen Adressnachweis der Unterkunft gebenden Person sowie eine Kopie der Vorder- und Rückseite ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit derselben Adresse vor. Bei einer Hotelunterkunft können eine Hotelbescheinigung und die Rechnung des letzten Monats erforderlich sein (Checkliste für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts).

  • Gültiger Reisepass einschließlich der Seiten zu Identität, Visum sowie Ein- und Ausreise.
  • Aktuelles VLS-TS oder aktuelle Aufenthaltskarte, sofern verlangt Vorder- und Rückseite.
  • Vollständige Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben.
  • Heirats-, Scheidungs-, Sterbe- oder Geburtsurkunden, wenn sich die Familiensituation geändert hat.
  • Aktueller, für die Kategorie geeigneter Adressnachweis: Versorgungsrechnung, Internetrechnung, Mietvertrag, Mietquittung, Eigentumsurkunde, Hotelbescheinigung oder Unterlagen der Unterkunft gebenden Person.
  • Aktuelle Passfotos in der vorgeschriebenen Größe und im vorgeschriebenen Format oder ein E-Foto-Code, wenn der Onlinedienst dies verlangt.
  • Französische Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente durch eine zugelassene Übersetzerin oder einen zugelassenen Übersetzer.
  • Lesbare A4-Kopien, gegebenenfalls verlangte Originale und Dokumente in der von der zuständigen Stelle angegebenen Reihenfolge.

Nachweise zum Zweck und zu den finanziellen Mitteln

Die Dokumente zum Aufenthaltszweck müssen erklären, warum Sie nach Frankreich einreisen oder dort bleiben. Studierende sollten Einschreibungs- oder Vorzulassungsnachweise, Leistungsnachweise des vorherigen Jahres, den zuletzt in Frankreich erworbenen Abschluss, sofern vorhanden eine Erfolgsbescheinigung und einen Nachweis über Mittel von mindestens €615 pro Monat vorbereiten. Die Checkliste für die Verlängerung eines Studentenaufenthalts nennt außerdem ein gültiges Langzeitvisum oder einen Aufenthaltstitel, einen E-Foto-Code und eine unterschriebene Verpflichtung zur Achtung der Grundsätze der Republik. Nachweise über finanzielle Mittel können ein Stipendium der französischen Regierung, ein europäisches Programm, eine Stipendienbescheinigung des Herkunftslandes mit Betrag und Dauer, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen bei Erwerbstätigkeit, Nachweise regelmäßiger Überweisungen durch eine unterstützende dritte Person oder eine Bankbescheinigung über ein ausreichendes Guthaben umfassen. Wenn mehrere Einkommensquellen bestehen, müssen Nachweise für jede Quelle eingereicht werden. Forschende sollten ein Diplom mindestens auf Master-Niveau sowie eine mit einer zugelassenen öffentlichen oder privaten Forschungs- oder Hochschuleinrichtung unterzeichnete Aufnahmevereinbarung beifügen. Bei einer Verlängerung sollte die Akte eine neue Aufnahmevereinbarung oder eine Bescheinigung der Einrichtung enthalten, aus der die Fortsetzung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit hervorgeht (Informationen zum Studentenaufenthaltstitel, Checkliste Passeport Talent – Chercheur).

Beispiele für kategoriespezifische Nachweise

KategorieIn den bereitgestellten Quellen hervorgehobene DokumentePraktische Vorbereitung
Studierende PersonEinschreibung oder Vorzulassung, Leistungsnachweise, letzter französischer Abschluss, Erfolgsbescheinigung, Mittel von mindestens €615 pro MonatFordern Sie offizielle Einschreibungsunterlagen frühzeitig an und bewahren Sie Nachweise für jede Finanzierungsquelle auf.
Arbeitnehmer, gleiche TätigkeitArbeitserlaubnis, Arbeitgeberbescheinigung und die letzten 3 GehaltsabrechnungenBitten Sie den Arbeitgeber um eine Kopie der Erlaubnis oder stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber die erforderliche digitale Arbeitserlaubnis einreicht.
Arbeitnehmer, geänderte TätigkeitBescheinigung des früheren Arbeitgebers für France Travail oder Pôle Emploi und neue ArbeitserlaubnisGehen Sie nicht davon aus, dass die frühere Erlaubnis auf den neuen Arbeitgeber übergeht.
Forschende PersonDiplom auf Master-Niveau, Aufnahmevereinbarung und Nachweis der fortgesetzten Forschungstätigkeit bei einer VerlängerungPrüfen Sie, ob die aufnehmende Organisation zugelassen ist und die Vereinbarung den geplanten Aufenthalt abdeckt.
FamilienzusammenführungAufenthaltstitel, Heirats- und Geburtsurkunden, finanzielle Mittel, Unterkunft sowie familienbezogene Gerichts- oder SorgerechtsdokumenteVerwenden Sie den offiziellen Dokumentensimulator und reichen Sie nur über einen vollständigen Antragskanal ein.

Nachweise zu Arbeit und Familie

Bei der Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts ändern sich die erforderlichen beruflichen Nachweise je nach bisheriger Beschäftigung. Wenn Sie weiterhin dieselbe Tätigkeit ausüben, die den vorherigen Arbeitnehmeraufenthalt begründet hat, bereiten Sie die Arbeitserlaubnis, eine Arbeitgeberbescheinigung und Kopien der letzten 3 Gehaltsabrechnungen vor. Wenn Sie Arbeitgeber oder Tätigkeit gewechselt haben, bereiten Sie die Bescheinigung des früheren Arbeitgebers für France Travail oder Pôle Emploi sowie einen vom neuen Arbeitgeber eingereichten Antrag auf eine neue Arbeitserlaubnis vor. Die bereitgestellten Informationen nennen unterstützende Unternehmens- und Beschäftigungsunterlagen wie den Registerauszug des Arbeitgebers, Nachweise über die Zahlung von Sozialabgaben, ein Begründungsschreiben für die Einstellung, Diplom und Lebenslauf der beschäftigten Person, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen. Bei einem unfreiwilligen Verlust der Beschäftigung kann die Akte eine Arbeitgeberbescheinigung erfordern, aus der der Grund für das Vertragsende hervorgeht, sowie eine aktuelle Bescheinigung von France Travail oder Pôle Emploi über die verbleibenden Tage des Arbeitslosengeldes. Bei einer forschenden Person, die unfreiwillig ihre Beschäftigung verloren hat, verlangt die Checkliste eine Arbeitgeberbescheinigung und eine Bescheinigung der Organisation, die das Arbeitslosengeld zahlt, über den verbleibenden Leistungszeitraum (Checkliste für Arbeitnehmer der Hautes-Pyrénées, Checkliste für Forschende).

Eine Akte zur Familienzusammenführung hat ihre eigene Nachweisstruktur. Die Bezugsperson muss eine Kopie des Aufenthaltstitels oder der geeigneten Verlängerungsbescheinigung einreichen. Zu den Personenstandsnachweisen können die vollständige Heiratsurkunde mit Randvermerken, die vollständige Geburtsurkunde der Bezugsperson, die vollständige Geburtsurkunde der Ehe- oder Partnerperson sowie die vollständige Geburtsurkunde jedes Kindes gehören. Je nach Familiengeschichte kann die Verwaltung außerdem Scheidungsurteile, Entscheidungen zur elterlichen Sorge oder zum Sorgerecht, ein Schreiben des anderen Elternteils, das dem Umzug des Kindes zustimmt, ein Adoptionsurteil, eine Sterbeurkunde oder eine gerichtliche Entscheidung über den Entzug der elterlichen Sorge verlangen. Stammt die Bezugsperson aus einem Land, dessen Recht Polygamie zulässt, umfasst die Akte rechtskräftige Scheidungsurteile und eine Erklärung, dass die Familienzusammenführung in Frankreich keine polygame Situation begründen wird. Die Familie muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich im Ausland aufhalten; das Verfahren betrifft normalerweise die Ehe- oder Partnerperson und minderjährige Kinder, nicht jedoch Vorfahren. Verwenden Sie den offiziellen Simulator, um die Liste für den individuellen Fall zu erstellen (Dokumente und Verfahren zur Familienzusammenführung).

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Kosten und Bearbeitungszeiten

Planen Sie Visaabgaben, Gebühren für Aufenthaltskarten, Steuermarken und mögliche Zuschläge bei verspäteter Antragstellung ein.

Die französischen Einwanderungskosten hängen von der Visa- oder Aufenthaltskategorie, der Staatsangehörigkeit und der jeweiligen Verfahrensphase ab. France-Visas verweist Antragstellende für aktuelle Gebühren und akzeptierte Zahlungsmethoden an den zuständigen Einreichungsort, während bei Aufenthaltsverfahren möglicherweise online bezahlte Steuermarken oder der Kauf in einer zugelassenen Tabakverkaufsstelle erforderlich sind. Der Studentenweg nennt mehrere konkrete Beträge: €50 für die Validierung eines Studenten-VLS-TS, €75 als Steuer und Stempelgebühr für einen Studentenaufenthaltstitel sowie eine zusätzliche Regularisierungsgebühr von €180 bei verspäteter Verlängerung, außer in Fällen höherer Gewalt oder bei Vorlage eines gültigen Visums. Für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts nennt die bereitgestellte Checkliste der Präfektur eine Gebühr von €225. Der Zugang zu einer 10-jährigen Aufenthaltskarte wird ebenfalls mit €225 angegeben, außer für algerische Staatsangehörige, für die diese Checkliste eine Gebühr von €0 nennt. Ein verspäteter Termin oder Antrag kann eine Strafe von €180 auslösen, vorbehaltlich der genannten Ausnahmen. Diese Beträge sind als kategoriespezifische Angaben aus den bereitgestellten Quellen zu verstehen und nicht als allgemeingültige Preise für jedes französische Visum (Kosten für den Studentenaufenthaltstitel, Gebühren für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts).

Bekannte Gebühren

Exakte Beträge aus den bereitgestellten Quellen

PostenBetragKontext
Validierungssteuer für ein Studenten-VLS-TS€50Bei der Validierung eines Studenten-VLS-TS nach der Ankunft zu zahlen.
Steuer und Stempelgebühr für einen Studentenaufenthaltstitel€75Gilt für den von Service Public beschriebenen Studentenaufenthaltstitel.
Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts€225Betrag aus der bereitgestellten Checkliste für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts.
10-jährige Aufenthaltskarte€225Betrag für den Zugang zu einer 10-jährigen Karte; in der Liste werden Algerier mit €0 genannt.
Strafe bei verspäteter Antragstellung€180Kann bei verspäteter Einreichung der Verlängerung zusätzlich anfallen, außer bei den genannten Ausnahmen.
Finanzielle Mittel für einen Kurzaufenthalt mit Unterkunftsbescheinigung€32.50 pro TagRichtbetrag für die Einreise nach Frankreich mit einer Unterkunftsbescheinigung.
Finanzielle Mittel für einen Kurzaufenthalt mit Hotelreservierung€65 pro TagRichtbetrag für die Einreise nach Frankreich mit Nachweis einer Hotelreservierung.
Finanzielle Mittel für einen Kurzaufenthalt ohne Hotelreservierung€120 pro TagRichtbetrag, wenn keine Hotelzimmerreservierung nachgewiesen wird.

Die Finanzplanung sollte mehr als nur Visagebühr oder Steuermarke berücksichtigen. Studierende müssen Mittel von mindestens €615 pro Monat nachweisen; auf der Startseite von France-Visas steht außerdem, dass Studentenanträge, die ab August 1, 2026 eingereicht werden, einen Einkommensnachweis entsprechend mindestens €877.50 pro Monat erfordern. Da die bereitgestellten Quellen sowohl die Anforderung von €615 pro Monat für den Studentenaufenthalt als auch die neuere Ankündigung von France-Visas für Anträge ab August 1, 2026 enthalten, sollten Antragstellende für ihr Einreichungsdatum den im aktuellen Antragsablauf von France-Visas angezeigten Betrag befolgen und den verwendeten Betrag nachweisbar dokumentieren. Bezugspersonen bei einer Familienzusammenführung müssen während der 12 months vor der Antragstellung ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von €1,867.02 für eine Familie mit 2 oder 3 Personen, €2,053.72 für 4 oder 5 Personen oder €2,240.42 für 6 oder mehr Personen nachweisen. Diese Beträge sind Schwellenwerte für finanzielle Mittel bei der Familienzusammenführung und keine Visagebühren. Zusätzliche Kosten können durch beglaubigte Übersetzungen, Reisen, medizinische Untersuchungen, Fotos, E-Fotos und die Beglaubigung von Dokumenten entstehen, wobei die bereitgestellten Quellen keine allgemeingültigen Preise für diese Leistungen nennen (France-Visas-Studentenkampagne, Voraussetzungen für finanzielle Mittel bei der Familienzusammenführung).

Planung der Bearbeitungszeit

Die bereitgestellten Quellen nennen keine einheitliche, für ganz Frankreich geltende Bearbeitungszeit für jedes Visa- oder Aufenthaltsverfahren. Sie enthalten jedoch praktische Richtwerte für bestimmte Verfahren. Das digitale Verlängerungsverfahren in Rhône berichtet auf Grundlage von 90% der Fälle während der letzten 30 days, dass die Bearbeitung im besten Fall 25 days dauert, Akten mit geringfügigen Anpassungen etwa 3 months benötigen und Akten mit fehlenden Informationen, die umfangreiche Rückfragen erfordern, etwa 9 months dauern können. Die Informationen der Hauts-de-Seine zur beruflichen Verlängerung nennen für einige Kategorien, darunter bestimmte Verfahren der beruflichen Einwanderung, eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 2 to 4 months, bevor die antragstellende Person zur Erfassung von Fingerabdrücken und zur Ausstellung einer Bescheinigung aufgefordert wird. Diese Angaben sind örtlich oder kategoriespezifisch und sollten nicht als Garantie für ein konsularisches Visum, einen Studentenaufenthaltstitel, eine Akte zur Familienzusammenführung oder einen Antrag auf Staatsangehörigkeit verwendet werden. Eine vollständige Akte, eine korrekte Adresse, der richtige Onlineweg, lesbare Kopien und rechtzeitige Antworten auf Rückfragen können vermeidbare Verzögerungen verringern. Dennoch kann die Verwaltung je nach Arbeitsbelastung und Komplexität des Falls länger benötigen (Verlängerungsverfahren in Rhône, Berufliche Verlängerung in Hauts-de-Seine).

  1. Beginnen Sie mit dem geplanten Startdatum und rechnen Sie von Termin und erwarteter Bearbeitungszeit rückwärts.
  2. Reichen Sie Studentenanträge und viele Online-Verlängerungen zwischen 4 months und 2 months vor Ablauf ein.
  3. Reichen Sie keine Verlängerung außerhalb des vorgesehenen Zeitfensters ein, wenn das örtliche Verfahren angibt, dass sie geschlossen wird; das Formular von Rhône besagt, dass Anträge, die mehr als 4 months vor Ablauf eingereicht werden, geschlossen werden.
  4. Halten Sie genügend Mittel für Visa- oder Aufenthaltssteuer, Übersetzungen, Fotos, Reisen und mögliche Nachforderungen bereit.
  5. Bewahren Sie den Zahlungsnachweis, die digitale Einreichungsbescheinigung und das Aktenzeichen auf.
  6. Wenn eine Akte unvollständig ist, antworten Sie schnell, da der Richtwert von Rhône etwa 3 months für geringfügige Anpassungen von etwa 9 months bei umfangreichen Rückfragen unterscheidet.
  7. Wenn sich der Antrag verzögert, verwenden Sie das offizielle Konto oder den Kontaktkanal; allgemeine Telefondienste haben möglicherweise keinen Zugriff auf die persönliche Akte.

Risiken einer verspäteten Antragstellung

Eine verspätete Antragstellung ist nicht nur eine verwaltungstechnische Unannehmlichkeit. Die Informationen der Präfektur von Paris besagen, dass eine Verlängerung für ANEF-Kategorien 4 to 2 months vor Ablauf eingereicht werden sollte; andernfalls kann zusätzlich zu den normalen Kosten eine gesetzliche Strafe von €180 anfallen und es kann zu einer Unterbrechung von Aufenthalts-, Arbeits-, Sozial- oder Schengen-Grenzrechten kommen. Die Informationen für Studierende besagen ebenfalls, dass eine verspätete Verlängerung eine Regularisierungsgebühr von €180 auslösen kann, außer in Fällen höherer Gewalt oder bei Vorlage eines gültigen Visums. Für Verfahren außerhalb von ANEF empfiehlt die Pariser Information, die Verlängerung vorzugsweise 4 to 2 months vor Ablauf zu beantragen. Das Verfahren in Rhône nennt dasselbe allgemeine Zeitfenster und erklärt, dass Anträge, die mehr als 4 months vor Ablauf eingereicht werden, geschlossen werden. Wer eine ablaufende Bescheinigung besitzt, kann den offiziellen Dienst für die Verlängerung einer Verlängerungsbescheinigung nutzen, wenn diese bereits abgelaufen ist oder innerhalb von 15 days abläuft. Am sichersten ist es, den richtigen Weg frühzeitig zu bestimmen, die Unterlagen vor Beginn des Antragsfensters zusammenzustellen, den Antrag sofort nach Öffnung des Fensters einzureichen und die digitale Bestätigung zu speichern (Aufenthaltsverfahren in Paris, Dienst zur Verlängerung einer Verlängerungsbescheinigung).

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Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Bauen Sie eine anrechenbare Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts, stabile finanzielle Mittel, Französischkenntnisse und republikanische Integration auf.

Frankreich bietet mehrere langfristige Aufenthalts- und Einbürgerungswege, die nicht miteinander gleichgesetzt werden sollten. Eine 10-jährige Aufenthaltskarte oder eine langfristige EU-Aufenthaltskarte ist ein Aufenthaltsstatus; die französische Staatsangehörigkeit ist ein separates Verfahren mit eigenen Anforderungen an Aufenthalt, Sprache, Staatsbürgerkunde, Familie und Verhalten. Nach den allgemeinen Regeln zur Staatsangehörigkeit in den bereitgestellten Informationen der Präfekturen kann eine ausländische Person nach 5 years rechtmäßigem Aufenthalt eine 10-jährige Karte beantragen, während bestimmte Staatsangehörige bereits nach 3 years berechtigt sein können. Zu den aufgeführten Gruppen mit 3 years gehören Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Kongo (Brazzaville), Côte d'Ivoire, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo; marokkanische Staatsangehörige werden mit 3 years rechtmäßigem Aufenthalt unter einer Arbeitnehmer-Aufenthaltskarte aufgeführt, ebenso tunesische Staatsangehörige mit 3 years rechtmäßigem Aufenthalt. Die antragstellende Person muss stabile und ausreichende Mittel, rechtmäßigen Aufenthalt, republikanische Integration und das erforderliche Französischniveau nachweisen. Im allgemeinen Fall verlangt die Checkliste von Essonne Nachweise über 5 years ununterbrochenen Aufenthalt, Steuerbescheide der letzten 5 years, Mittel mindestens in Höhe des SMIC sowie Integrationsnachweise (Checkliste für die 10-jährige Aufenthaltskarte).

Weg über die Aufenthaltskarte

Die Akte für eine 10-jährige Aufenthaltskarte sollte als über mehrere Jahre aufgebaute Nachweissammlung und nicht als kurzfristiger Antrag zusammengestellt werden. Bereiten Sie Dokumente vor, die den anrechenbaren Aufenthaltszeitraum, Steuerbescheide für die maßgeblichen Jahre, Gehaltsabrechnungen oder andere Nachweise stabiler und regelmäßiger Mittel sowie Integrationsnachweise belegen. Die Checkliste von Essonne beschreibt die Mittel als persönliche Mittel oder Mittel der Ehepartnerin oder des Ehepartners, ausgenommen Sozialleistungen oder Beihilfen, mindestens auf Höhe des SMIC und während der letzten 5 years stabil und regelmäßig. Außerdem nennt sie eine ehrenwörtliche Erklärung zur Achtung der Grundsätze der Französischen Republik sowie einen Nachweis der französischen Sprache mindestens auf A2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, außer wenn die antragstellende Person älter als 65 ist. Zu den in der Quelle genannten anerkannten Sprachnachweisen gehören DELF, DALF, DELF Pro, DUEF, DAEF, DSEFP, französische Berufsabschlüsse, DCL, bestimmte RNCP-Qualifikationen, staatliche französische Abschlüsse, Hochschulabschlüsse, TCF, TCF-DAP, TEF und andere Prüfungen, die die genannten Akkreditierungs-, Kompetenz- und Zertifizierungsbedingungen erfüllen. Die bereitgestellten Informationen der Präfektur besagen außerdem, dass die Integrations- und Französischanforderungen für bestimmte Aufenthaltstitel seit January 1, 2026 verschärft wurden. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung die aktuelle Checkliste (Nachweise für die 10-jährige Karte von Essonne, Informationen der Pariser Präfektur zum Aufenthalt außereuropäischer Staatsangehöriger).

Nachweise für einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt

AnforderungIn den Quellen genannte NachweisePlanungsansatz
Anrechenbarer AufenthaltNachweis von 5 years im allgemeinen Fall oder 3 years bei den aufgeführten Ausnahmen nach Staatsangehörigkeit oder StatusBewahren Sie Aufenthaltstitel, Verlängerungsbescheinigungen, Steuerunterlagen, Mietverträge und andere offizielle Nachweise zur Kontinuität auf.
Finanzielle MittelSteuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und Mittel mindestens in Höhe des SMIC gemäß der allgemeinen Checkliste von EssonneArchivieren Sie jährliche Steuerbescheide und Beschäftigungsnachweise, statt die Unterlagen später neu zusammenzustellen.
FranzösischkenntnisseMindestens A2 als Nachweis im Integrationsanhang zur Aufenthaltskarte, vorbehaltlich der genannten Ausnahme für Antragstellende über 65Bewahren Sie das Originalzertifikat auf und prüfen Sie, ob die Prüfung oder der Abschluss auf der anerkannten Liste steht.
Republikanische IntegrationEhrenwörtliche Erklärung und Integrationsnachweise; bei manchen Verfahren sind eine Prüfung oder weitere Integrationsnachweise erforderlichUnterzeichnen Sie die erforderliche Verpflichtung und bewahren Sie Bescheinigungen aus dem Integrationsverfahren auf.
Öffentliche OrdnungDie bereitgestellten Quellen zu Arbeitnehmer- und Aufenthaltskarten verlangen, dass die antragstellende Person keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelltKlären Sie Unstimmigkeiten und machen Sie angeforderte Angaben wahrheitsgemäß.

Familienbezogener Aufenthalt

Der Familienstatus kann einen anderen Weg zu einer langfristigen Karte eröffnen. Die Checkliste von Essonne nennt den Elternteil eines französischen Kindes nach 3 years mit Aufenthaltskarten in dieser Eigenschaft, mit Nachweis von 3 years ununterbrochenem Aufenthalt und Belegen dafür, dass der Elternteil seit der Geburt oder seit mindestens 2 years tatsächlich zum Unterhalt und zur Erziehung des Kindes beigetragen hat. Beispiele sind Unterhaltszahlungen, Käufe von Lebensmitteln, Kleidung, Freizeitangeboten, Bildungsleistungen oder Spielzeug, regelmäßige Unterkunft, Interesse an der Schulbildung, eine echte emotionale Präsenz und Zeugenaussagen. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner einer französischen Staatsangehörigen muss nachweisen, dass die Ehe mindestens 3 years bestanden hat, und bei einer im Ausland geschlossenen Ehe belegen, dass sie in die französischen Personenstandsregister eingetragen wurde. Die Checkliste verlangt außerdem Nachweise der republikanischen Integration. Diese familienbezogenen Wege unterscheiden sich von der Familienzusammenführung für eine ausländische in Frankreich wohnhafte Person, die normalerweise eine im Ausland lebende Ehe- oder Partnerperson und minderjährige Kinder betrifft und einen geeigneten Aufenthalt, ausreichende Mittel und eine Unterkunft der Bezugsperson voraussetzt. Antragstellende sollten daher vor der Auswahl des Formulars oder Onlinedienstes das rechtliche Verhältnis, das vorhandene Aufenthaltsdokument, die Dauer des Familienverhältnisses und den derzeitigen Aufenthaltsort der Familienmitglieder klären (Checkliste der Aufenthaltskarte von Essonne, Verfahren zur Familienzusammenführung).

Die Familienzusammenführung selbst beginnt mit dem Antrag der Bezugsperson bei OFII, der online oder per Post zusammen mit dem vollständigen Formular und den Anlagen eingereicht wird. Die antragstellende Person muss eine Methode auswählen und darf denselben Antrag nicht sowohl digital als auch per Post versenden. Wenn die Unterlagen vollständig sind, stellt OFII eine Einreichungsbescheinigung aus und informiert die Präfektur. Der Bürgermeister der Gemeinde prüft Mittel und Unterkunft und muss innerhalb von 2 months eine Stellungnahme abgeben; ohne Antwort innerhalb dieses Zeitraums gilt die Stellungnahme als positiv. Nach der Genehmigung beantragt die im Ausland lebende Familie das entsprechende Langzeitvisum. Die Familie muss innerhalb von 3 months nach Ausstellung des Visums nach Frankreich einreisen. Die Ehe- oder Partnerperson erhält ein VLS-TS, das innerhalb von 3 months nach der Ankunft online validiert werden muss, während minderjährige Kinder mit einem Visum zur Familienzusammenführung einreisen. Nach der Ankunft findet eine medizinische Untersuchung statt; die medizinische Bescheinigung von OFII ist für den Aufenthaltstitel unerlässlich. Die Ehe- oder Partnerperson und Kinder über 16, die von der Familienzusammenführung profitieren, müssen einen Vertrag über die republikanische Integration unterzeichnen (Service Public Familienzusammenführung, Informationen von France-Visas zur Familie einer in Frankreich wohnhaften ausländischen Person).

Weg zur Einbürgerung

Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch nach Erhalt einer 10-jährigen Aufenthaltskarte. Die bereitgestellten Informationen des Ministry of the Interior (Innenministerium) besagen, dass eine volljährige ausländische Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in Frankreich normalerweise nach 5 years gewöhnlichem und ununterbrochenem Aufenthalt die Einbürgerung per Dekret beantragen kann. Im Verfahren werden die familiäre Einbindung der antragstellenden Person in Frankreich, ihre persönliche Führung und bestimmte Verurteilungen, der Grad ihrer Selbstständigkeit sowie ihre Assimilation in die französische Gesellschaft geprüft. Zur Assimilation gehören ausreichende Französischkenntnisse auf B1-Niveau in mündlicher und schriftlicher Kommunikation, Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft, Kenntnisse der mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten sowie die Anerkennung der wesentlichen Grundsätze und Werte der Republik. Die Assimilation wird durch das Bestehen der Staatsbürgerkundeprüfung und ein Gespräch bei der Präfektur überprüft. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner einer französischen Staatsangehörigen kann die Staatsangehörigkeit nach 4 years ab der Eheschließung oder nach 5 years erwerben, wenn kein mindestens 3-jähriger Aufenthalt in Frankreich seit der Eheschließung nachgewiesen werden kann oder die französische Ehepartnerperson während des gemeinsamen Auslandsaufenthalts nicht im Register der im Ausland ansässigen französischen Staatsangehörigen eingetragen war. Erforderlich sind der Nachweis einer emotionalen und materiellen Lebensgemeinschaft sowie Französischkenntnisse auf B1-Niveau in mündlicher und schriftlicher Form (Voraussetzungen für die französische Staatsangehörigkeit).

  1. Bewahren Sie jeden Aufenthaltstitel, jede Verlängerungsbestätigung, jeden Steuerbescheid, jeden Mietvertrag, jede Beschäftigungsunterlage und jeden offiziellen Adressnachweis auf, der den rechtmäßigen Aufenthalt belegen kann.
  2. Verfolgen Sie den genauen anrechenbaren Zeitraum: 5 years für den allgemeinen Weg zur Aufenthaltskarte oder 3 years, wenn die bereitgestellte Ausnahme nach Staatsangehörigkeit oder Status gilt.
  3. Bereiten Sie Nachweise stabiler und regelmäßiger Mittel vor, einschließlich der erforderlichen Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen.
  4. Beschaffen Sie anerkannte Nachweise der Französischkenntnisse auf dem für das gewählte Aufenthalts- oder Einbürgerungsverfahren erforderlichen Niveau.
  5. Erfüllen Sie die erforderliche Erklärung oder den Vertrag zur Achtung der Grundsätze der Französischen Republik.
  6. Bereiten Sie sich bei einer Einbürgerung auf die Staatsbürgerkundeprüfung und das Gespräch bei der Präfektur vor und streben Sie mündliche und schriftliche Französischkenntnisse auf B1-Niveau an.
  7. Verwenden Sie, sofern vorhanden, den offiziellen personalisierten Dokumentensimulator, insbesondere für Einbürgerung und Familienzusammenführung.

Die zuverlässigste langfristige Strategie besteht darin, den rechtmäßigen Status kontinuierlich aufrechtzuerhalten, rechtzeitig zu verlängern, Nachweise über Mittel und Steuerkonformität aufzubewahren und die Französischkenntnisse vor dem nächsten Antrag zu verbessern, statt erst nach einer Ablehnung. Studierende sollten Einschreibungsunterlagen und Studienleistungen aufbewahren, da die Ernsthaftigkeit des Studiums für einen mehrjährigen Studentenstatus geprüft wird. Arbeitnehmer sollten Arbeitserlaubnisse, Beschäftigungsbescheinigungen und Gehaltsabrechnungen aufbewahren, insbesondere nach einem Wechsel des Arbeitgebers oder Vertrags. Personen im Familienverfahren sollten gegebenenfalls Nachweise über das gemeinsame Leben, Unterhaltsleistungen, Unterkunft und den rechtmäßigen Status der Familienmitglieder aufbewahren. Alle Antragstellenden sollten Übersetzungen und beglaubigte Kopien wichtiger Personenstandsurkunden behalten. Die bereitgestellten Quellen betonen wiederholt, dass sich die örtlichen Verwaltungswege unterscheiden: Manche Anträge laufen über ANEF, andere über Démarches-simplifiées oder ein anderes Departementsformular, und manche erfordern einen Termin bei der Präfektur. Prüfen Sie vor einem Antrag auf eine Aufenthaltskarte oder Staatsangehörigkeit den aktuellen Weg für Ihre Adresse und Kategorie und vergleichen Sie anschließend die aktuelle offizielle Checkliste mit Ihrem Nachweisarchiv. Dieser Ansatz garantiert keine Genehmigung, berücksichtigt aber unmittelbar die wiederkehrenden Anforderungen der offiziellen Informationen zu Aufenthalt, Familie, Beruf, Studium und Staatsangehörigkeit (Aufenthaltsverfahren in Paris, Voraussetzungen für die Einbürgerung).

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für ein Studium in Frankreich ein Langzeitvisum?

Im allgemeinen Fall muss eine außereuropäische studierende Person, die für ein Hochschulstudium nach Frankreich kommt, zunächst ein Langzeitvisum beantragen, das einem mit „étudiant“ gekennzeichneten Aufenthaltstitel entspricht und als VLS-TS bezeichnet wird. Das Visum kann von 4 months bis 1 year gültig sein. Sie müssen normalerweise an einer öffentlichen oder privaten Hochschule, einer Einrichtung der Erstausbildung oder einer Organisation für höhere Berufsausbildung eingeschrieben oder vorläufig zugelassen sein und im Allgemeinen Mittel von mindestens €615 pro Monat nachweisen. Einige besondere Situationen werden anders behandelt. Wer beispielsweise regelmäßig mit einem Kurzaufenthaltsvisum für Studierende bei einer Aufnahmeprüfung nach Frankreich einreist und anschließend eine Aufnahmeprüfung besteht, kann vom VLS-TS befreit sein und direkt bei der Präfektur eine Studenten-Aufenthaltskarte beantragen. Nach der Ankunft muss ein Studenten-VLS-TS innerhalb von 3 months online validiert werden; die Validierungssteuer beträgt €50. Nach 1 year kann die studierende Person je nach Studiengang und akademischer Situation einen befristeten oder mehrjährigen Aufenthaltstitel beantragen. Prüfen Sie vor der Antragstellung den offiziellen Weg von France-Visas und Service Public. Informationen zum Studentenaufenthalt

Wie früh sollte ich einen französischen Aufenthaltstitel verlängern?

Die bereitgestellten offiziellen Informationen nennen im Allgemeinen ein Verlängerungsfenster zwischen 4 months und 2 months vor Ablauf des Aufenthaltsdokuments. Bei Studentenaufenthaltstiteln muss der Antrag frühestens 4 months und spätestens 2 months vor Ablauf des Visums oder Aufenthaltstitels eingereicht werden. Die Präfektur von Paris nennt für ANEF-Kategorien dasselbe Zeitfenster von 4 to 2 months und warnt, dass ein verspäteter Antrag zusätzlich zu den normalen Verlängerungskosten eine gesetzliche Strafe von €180 auslösen kann, verbunden mit einer möglichen Unterbrechung von Aufenthalts-, Arbeits-, Sozial- und Schengen-Grenzrechten. Das digitale Verfahren in Rhône besagt, dass ein mehr als 4 months vor Ablauf eingereichter Antrag geschlossen wird. Für Verfahren außerhalb von ANEF empfiehlt die Pariser Information, vorzugsweise 4 to 2 months vor Ablauf über den vorgesehenen Online- oder Terminsweg zu beantragen. Der genaue Dienst hängt von Ihrer Kategorie und Ihrem Departement ab. Verlassen Sie sich daher nicht auf eine allgemeine Termin-Website. Prüfen Sie die offiziellen Anweisungen für Ihre Adresse, reichen Sie den Antrag innerhalb des Zeitfensters ein und bewahren Sie die digitale Einreichungsbestätigung auf. Aufenthaltsverfahren in Paris

Welche Dokumente werden normalerweise für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts benötigt?

Die bereitgestellten Checklisten für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts verlangen ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular für den Aufenthaltstitel, einen gültigen Reisepass mit Seiten zu Identität, Visum sowie Ein- und Ausreise, das aktuelle VLS-TS oder die aktuelle Aufenthaltskarte, eine Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben oder eine vollständige Geburtsurkunde, Dokumente zu Änderungen des Familienstands, einen aktuellen Adressnachweis, gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Abschluss des Vertrags über die republikanische Integration von OFII sowie 3 aktuelle Passfotos mit den Maßen 3.5 cm mal 4.5 cm. Die beruflichen Dokumente hängen von der Beschäftigungsgeschichte ab. Wenn Sie dieselbe Tätigkeit fortsetzen, bereiten Sie die Arbeitserlaubnis, eine Arbeitgeberbescheinigung und Kopien der letzten 3 Gehaltsabrechnungen vor. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder der Tätigkeit benötigen Sie die Bescheinigung des früheren Arbeitgebers für France Travail oder Pôle Emploi sowie eine neue Arbeitserlaubnis des neuen Arbeitgebers. Bei einem unfreiwilligen Verlust der Beschäftigung kann die Akte eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über das Vertragsende und eine aktuelle Bescheinigung über Arbeitslosenleistungen mit den verbleibenden Leistungstagen erfordern. Fremdsprachige Dokumente müssen von einer zugelassenen Übersetzerin oder einem zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. Checkliste für die Verlängerung eines Arbeitnehmeraufenthalts

Wie viel Geld wird für die französische Familienzusammenführung benötigt?

Im allgemeinen Fall der Familienzusammenführung muss die Bezugsperson stabile und ausreichende Mittel nachweisen. Die bereitgestellten Beträge von Service Public richten sich nach der Familiengröße und dem durchschnittlichen monatlichen Bruttomindestwachstumsentgelt während der 12 months vor der Antragstellung. Für eine Familie mit 2 oder 3 Personen beträgt der Betrag €1,867.02 pro Monat. Für 4 oder 5 Personen beträgt er €2,053.72 pro Monat. Für 6 oder mehr Personen beträgt er €2,240.42 pro Monat. Die Quelle besagt, dass die Mittel aus abhängiger oder selbstständiger Arbeit, Vermögensverwaltung, Renten und anderen anrechenbaren Einkünften stammen können; unter den beschriebenen Umständen können auch die Mittel der Ehe- oder Partnerperson berücksichtigt werden. Die Bezugsperson muss grundsätzlich seit mindestens 18 months in Frankreich leben und einen geeigneten Aufenthaltstitel besitzen, etwa eine befristete Karte mit einer Gültigkeit von mindestens 1 year, eine mehrjährige Karte, eine Aufenthaltskarte, eine langfristige EU-Aufenthaltskarte oder eine geeignete Verlängerungsbescheinigung. Eine geeignete Unterkunft ist ebenfalls erforderlich. Die Beträge sind Schwellenwerte für finanzielle Mittel und keine Visagebühren. Für die individuelle Familienzusammensetzung sollte der offizielle Simulator verwendet werden. Voraussetzungen für die Familienzusammenführung

Gibt es ein französisches Visum für digitale Nomaden?

Die bereitgestellten offiziellen Quellen von France-Visas nennen keine standardmäßige Visumkategorie mit der Bezeichnung „digital nomad visa“. Stattdessen fordert das Verfahren von France-Visas Antragstellende auf, ihre Situation zu prüfen und einen Zweck wie Tourismus oder private Besuche, Studium, berufliche Tätigkeit oder Familienreise auszuwählen. Wer in Frankreich leben und gleichzeitig aus der Ferne arbeiten möchte, sollte daher nicht voraussetzen, dass ein spezieller Weg für digitale Nomaden verfügbar ist. Die passende Kategorie kann von der tatsächlichen Tätigkeit, dem Vertragsverhältnis, der Unternehmensstruktur, dem Einkommen und der geplanten Aufenthaltsdauer abhängen. Der bereitgestellte Community-Auszug von ETIAS besagt, dass Frankreich kein Visum für digitale Nomaden anbietet, und nennt alternative Wege; er ist jedoch keine offizielle Regierungsquelle. Da sich diese Frage ändern kann und die Wahl der falschen Kategorie sowohl die Arbeitserlaubnis als auch den Aufenthaltsstatus beeinflussen kann, sollten Sie den aktuellen Assistenten von France-Visas verwenden und die für Ihre Staatsangehörigkeit angezeigten Optionen für Beruf, Besuch, Unternehmertum oder Talent prüfen. Verrichten Sie unter einem Tourismusweg keine bezahlte Arbeit, sofern die offiziellen Regeln dies nicht ausdrücklich erlauben. Situationsprüfung von France-Visas

Wie führt der Weg vom regulären Aufenthalt zu einer 10-jährigen Aufenthaltskarte?

Die bereitgestellten Informationen der Präfekturen beschreiben einen allgemeinen Weg auf Grundlage von 5 years rechtmäßigem Aufenthalt sowie einen Weg von 3 years für bestimmte Staatsangehörigkeiten und Statusgruppen. Zu den genannten Gruppen mit 3 years gehören Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Kongo (Brazzaville), Côte d'Ivoire, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo. Außerdem werden marokkanische Staatsangehörige nach 3 years rechtmäßigem Aufenthalt mit einer Arbeitnehmerkarte sowie tunesische Staatsangehörige nach 3 years genannt. Im allgemeinen Fall verlangt die Checkliste von Essonne den Nachweis von 5 years ununterbrochenem Aufenthalt, Steuerbescheide der letzten 5 years, persönliche Mittel oder Mittel der Ehepartnerin oder des Ehepartners unter Ausschluss von Sozialleistungen oder Beihilfen und mindestens in Höhe des SMIC sowie Nachweise republikanischer Integration. Der Integrationsanhang verlangt Französischkenntnisse mindestens auf A2-Niveau, vorbehaltlich der genannten Ausnahme für Antragstellende über 65, und nennt unter den vorgesehenen Bedingungen anerkannte Abschlüsse und Prüfungen wie DELF, DALF, DCL, TCF und TEF. Prüfen Sie die aktuelle Checkliste der Präfektur, da die Anforderungen für bestimmte Aufenthaltstitel ab January 1, 2026 verschärft wurden. Checkliste der Aufenthaltskarte von Essonne

Wie unterscheidet sich die französische Einbürgerung vom dauerhaften Aufenthalt?

Eine 10-jährige Aufenthaltskarte und die französische Staatsangehörigkeit sind unterschiedliche rechtliche Ergebnisse. Die bereitgestellten Informationen des Ministry of the Interior (Innenministerium) besagen, dass eine Einbürgerung per Dekret normalerweise voraussetzt, dass eine volljährige ausländische Person seit 5 years rechtmäßig und gewöhnlich in Frankreich lebt. Die antragstellende Person muss ihre familiäre Einbindung in Frankreich, ihre persönliche Führung, ihre Selbstständigkeit und ihre Assimilation in die französische Gesellschaft nachweisen. Zur Assimilation gehören Französischkenntnisse auf B1-Niveau sowohl mündlich als auch schriftlich, Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft, Kenntnisse der mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten sowie die Anerkennung der wesentlichen Grundsätze und Werte der Republik. Die Quelle besagt, dass die Assimilation durch das Bestehen der Staatsbürgerkundeprüfung und ein Gespräch bei der Präfektur geprüft wird. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner einer französischen Staatsangehörigen kann stattdessen nach 4 years ab der Eheschließung oder nach 5 years unter den vom Ministerium beschriebenen Umständen eine Erklärung abgeben und muss eine emotionale und materielle Lebensgemeinschaft sowie mündliche und schriftliche Französischkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen. Eine Aufenthaltskarte kann eine stabile langfristige Position unterstützen, führt aber nicht automatisch zur Staatsangehörigkeit. Voraussetzungen für die französische Staatsangehörigkeit

Offizielle Quellen

Quellen

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